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   BVerwG, 26.08.1982 - 3 B 79.81   

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BVerwG, 26.08.1982 - 3 B 79.81 (https://dejure.org/1982,6705)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1982 - 3 B 79.81 (https://dejure.org/1982,6705)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1982 - 3 B 79.81 (https://dejure.org/1982,6705)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 04.08.2008 - 1 B 3.08

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel,

    Unabhängig davon fehlt es an der hinreichenden Darlegung einer krankheitsbedingten Prozessunfähigkeit des Klägers (vgl. Beschlüsse vom 26. August 1982 - BVerwG 3 B 79.81 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 4 VwGO Nr. 3 und vom 2. Juni 1997 - BVerwG 2 B 65.97 - ).
  • VGH Hessen, 18.09.1989 - 12 UE 2865/86

    Hinreichende Bestimmtheit eines Berufungsantrags; Abweichen der Ausländerbehörde

    Eine dahingehende besondere Prüfungspflicht des Gerichts von Amts wegen besteht angesichts des Ausnahmecharakters von die Geschäfts- und Prozeßfähigkeit beeinträchtigenden Störungen der Geistestätigkeit i.S. der §§ 104 Nr. 2, 105 Abs. 2 BGB nämlich nur, wenn sich aus irgendeinem Grund insoweit vernünftige Zweifel ergeben (BVerwG, 26.08.1982 -- 3 B 79.81 --, Buchholz 310 Nr. 3 zu § 138 Ziff. 4 VwGO; 29.03.1984 -- 3 C 68.81 --, Buchholz 310 Nr. 47 zu § 133 VwGO).

    Zwar muß die Prozeßfähigkeit in jeder Lage des Verfahrens geprüft werden (BVerwG, 26.08.1982 -- 3 B 79.81 --, Buchholz 310 Nr. 3 zu § 138 Ziff. VwGO; 29.03.1984 -- 3 C 68.81 --, Buchholz 310 Nr. 47 zu § 133 VwGO) und mithin jedenfalls im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch gegeben sein (vgl. Kopp, a.a.O., Vorb § 40, Rdnr. 11).

  • BVerwG, 30.08.1985 - 2 CB 40.83

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Prozessfähigkeit - Dienstunfähigkeit

    Trotz der Verpflichtung, die Prozeßfähigkeit von Amts wegen zu prüfen, besteht im Hinblick hierauf eine besondere Prüfungspflicht des Gerichts nur, wenn sich aus irgendeinem Grund vernünftige Zweifel an der Prozeßfähigkeit einer Partei ergeben (vgl. Urteil vom 29. März 1984 - BVerwG 3 C 68.81 - ; Beschluß vom 26. August 1982 - BVerwG 3 B 79.81 - ).
  • BVerwG, 17.09.1997 - 1 B 152.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Prozessunfähigkeit wegen einer

    Andernfalls obliegt es der Partei, die sich auf ihr Fehlen beruft, zunächst die Tatsachen darzulegen, aus denen sich Anhaltspunkte für die Richtigkeit ihrer Behauptung ergeben; die bloße Behauptung fehlender Prozeßfähigkeit genügt nicht (Beschluß vom 29. März 1984 - BVerwG 3 C 68.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 47 m.w.N.; Beschluß vom 26. August 1982 - BVerwG 3 B 79.81 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 4 VwGO Nr. 3; vgl. auch Beschluß vom 30. August 1985 - BVerwG 2 CB 40.83 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 58).
  • BVerwG, 21.09.1982 - 3 C 86.81

    Rechtsmittel

    Der Senat hat in der Sache BVerwG 3 B 79.81, in der Frau Danuta Kurc - die Beigeladene dieses Verfahrens - als Klägerin auftritt, dahin erkannt, daß kein Grund ersichtlich sei, Frau Kurc sei prozeßunfähig (Beschluß vom 26. August 1982).
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